Ab 15. Juni: Mehr als vier Gäste pro Tisch – Sperrstunde um 1 Uhr

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Bundeskanzler Sebastian Kurz stellte am Freitag weitere Lockerungsmaßnahmen vor. Diese betreffen das Tragen des Mundnasenschutzes sowie Regeln in der Gastronomie.

Ab 15. Juni ist der Mundnasenschutz nur mehr in folgenden drei Bereichen verpflichtend:

-in öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
-im Gesundheitsbereich<br />
-bei Dienstleistungen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

So muss der Mundnasenschutz etwa weiterhin beim Friseur getragen werden. Auch Gastronomiemitarbeiter müssen weiterhin einen Mundnasenschutz tragen.

<strong>Weitere Maßnahmen</strong><br />
Ebenso ab 15. Juni wird die Sperrstunde in der Gastronomie auf 1 Uhr angehoben. Zudem fällt die „Vier-Personen-Regel“ pro Tisch. Was bleibt ist allerdings der Mindestabstand zwischen den Tischen. Ebenso weiterhin gilt der Sicherheitsabstand zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.

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