Ab Freitag: Mundnasenschutz auch in Supermärkten, Banken und Postämtern

In einer Pressekonferenz stellte die Bundesregierung einen Mehr-Punkte-Plan gegen eine weitere Ausbreitung von Covid19 vor. Verstärkte Maßnahmen bei der Einreise aus Risikoländern, Mundnasenschutzpflicht in Supermärkten, Banken und Postämtern.

„So viel Freiheit wie möglich, so viel Einschränkung wie notwendig. Wir müssen jetzt zusätzliche Verschärfungsschritte setzen“, so Kanzler Sebastian Kurz.

Aus diesem Grund gilt <strong>ab Freitag, 24. Juli</strong>, eine Mundnasenschutzpflicht in Supermärkten, Banken und in Postämtern. Damit kommt es in jenen Bereichen zu einer neuerlichen Mundnasenschutzpflicht, die auch von älteren Menschen aufgesucht werden müssen. Weiterhin muss der Mundnasenschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Apotheken sowie bei Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann, getragen werden. In Geschäften gilt vorerst keine Maskenpflicht. „Hier gibt es die Möglichkeit weiter zu verschärfen“, so Kurz. Einreisende aus Risikoländern müssen <strong>ab Freitag</strong> einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) aus einem zertifizierten Labor vorweisen.

 

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