Ab Mai: Drei-Stunden-Parklimit gilt wieder
Ab ersten Mai müssen in Villach wieder Parkuhren verwendet werden. D i e P a r k z e i t w i r d k ün f t i g a u c h w i e d e r v o n d e n M i t a r b e i t e r n d e r G r o u p 4 k o n t r o l l i e r t .
Seit Mitte März muss man in Villach in den Kurzparkzonen keine Gebühren entrichten. Auch die Parkobergrenze von drei Stunden ist seither ausgesetzt. Diese vorübergehenden Regelungen sind Teil eines Corona-Hilfspakets, das von der Villacher Stadtregierung einstimmig beschlossen wurde. Da in den kommenden Tagen fast alle Betriebe wieder aufsperren dürfen, wird auch die Villacher Parkregelung schrittweise wieder an gewohnte Verhältnisse herangeführt. Für den Mai bedeutet dies:
Es sind auch von 1. bis 31. Mai keine Parkgebühren zu bezahlen. Aber: Ab 1. Mai gilt das Drei-Stunden-Parklimit wieder. Damit müssen ab 1. Mai wieder Parkuhren verwendet werden. Die Parkzeit wird künftig auch wieder von den Mitarbeitern der Group4 kontrolliert. Diese Regelung, mit der Dauerparken verhindert werden soll, wird mit Aufklebern an allen Villacher Parkautomaten in den Sprachen Deutsch und Englisch kommuniziert.
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