Ab sofort: Maskenpflicht in Wolfsberg
Sie gilt freitags von 21 Uhr bis samstags 2 Uhr sowie samstags von 21 Uhr bis sonntags 2 Uhr an bestimmten Orten.
Eine zeitlich und örtlich begrenzte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird es nun auch in Bereichen der Stadtgemeinde Wolfsberg geben. Sie gilt freitags von 21 Uhr bis samstags 2 Uhr sowie samstags von 21 Uhr bis sonntags 2 Uhr.
WO?
Von der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg wurde sie konkret für folgende öffentliche Orte verordnet:
- Johann-Offner-Straße im Bereich zwischen der Verkehrstafel „KURZPARKZONE“ auf Höhe des Objektes Johann-Offner-Straße 11 und der Verkehrstafel „BEGEGNUNGSZONE“ auf Höhe des Objektes Hoher Platz Nr. 21B70 (ca. Höhe Minoritenplatz bis Beginn Hoher Platz).
- Packer Straße (Grundstück Nummer 316/2, KG 77232 Priel) und deren Nebenstraße (Grundstück Nummer 244/13, KG 77232 Priel) im räumlichen Bereich zwischen Straßenkilometer 92,663 und 92,796;
- Lagerstraße (Grundstück Nummer 185/24, KG 77232 Priel) im räumlichen Bereich zwischen den Grundstücken Nummer 185/16 und 185/21, je KG 77232 Priel (rund um die Disco Alpenfledermaus).
Die Verordnung wird heute Nachmittag in einer Sonderausgabe der Landeszeitung veröffentlicht und ist dann unter folgendem Link zu finden: https://www.ktn.gv.at/landeszeitung
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