Achtung Brandgefahr
Die Bezirkshauptmannschaft Hermagor – Abteilung Forstrecht hat soeben eine Verordnung über „Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr“ erlassen.
Im gesamten Verwaltungsbezirk der Bezirkshauptmannschaft Hermagor wurde im Wald und in dessen Gefährdungsbereich jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen verboten. Das betrifft alle waldnahen Flächen, ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung.
Hohe Strafen
Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung die mit einer Geldstrafe bis zu 7,270 Euro, oder einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen geahndet wird.
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