BH Wolfsberg hebt Mund-Nasen-Schutz-Pflicht auf
In der Stadtgemeinde Wolfsberg gilt ab heute, Freitag, 20.00 Uhr nicht mehr die zeitlich und örtlich begrenzte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg hebt nämlich die entsprechende Verordnung vom 10. Juli 2020 auf. Das wurde in einer Aussendung bekannt gegeben.
Konkret waren laut nunmehr aufgehobener Verordnung bestimmte Orte in der Stadtgemeinde Wolfsberg von der „zeitlich und örtlich begrenzten“ Mund-Nasen-Schutz-Pflicht betroffen. Diese galt am Wochenende zwischen 21 und 2 Uhr.
<strong>Allgemeine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht gilt weiter<br />
</strong>Weiterhin gilt natürlich die österreichweite allgemeine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, etwa in Supermärkten, bei Tankstellen, in Apotheken, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, wie etwa beim Friseur.
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