Demo in Villach – Polizei stellt klar: „Maskengebot geht vor Vermummungsverbot“
Rund 300 Teilnehmer nahmen am Sonntag in Villach bei einer Demonstration gegen die geltenden Covid-19-Maßnahmen teil. Dass es seitens der Polizei einen Aufruf an die Teilnehmer gab, keine Masken aufgrund des Vermummungsverbotes zu tragen, stimmt laut Exekutive nicht.
Mittlerweile spricht auch die Polizei von rund 300 Teilnehmern, die am Sonntagabend bei einer als „Schweigemarsch“ angemeldeten Demonstration durch die Villacher Innenstadt zogen. Im Nachhinein gehen die Wogen in sozialen Netzwerken hoch.
„Mussten die Masken absetzen“
So wird etwa auf der DRAUSTÄDTER-Facebookseite – dort wurde der oben markierte Artikel über die Demonstration verlinkt – von Teilnehmern behauptet, dass aufgrund des Vermummungsverbotes keine Masken getragen werden durften. So schreibt eine Userin: „Es wurden Masken vor Ort getragen, da es eine Kundgebung war auf der Vermummungsverbot herrscht, mussten alle die Masken absetzen. War eine Ansage die vor Ort von der Polizei veranlasst wurde.“
„Stimmt so nicht…“
Dieser Darstellung widerspricht Manfred Abwerzger vom Strafamt des Stadtpolizeikommandos Villach, der bei der Demonstration ebenso vor Ort war. Er sagt: „Das stimmt so nicht und wurde so nicht kommuniziert: Wenn die Sicherheitsabstände während der Demonstration eingehalten werden, dann muss man keine Masken tragen. Wenn diese nicht eingehalten werden, geht das Maskengebot vor dem Vermummungsverbot.“ Kurioses Bild am Rande: Während die Eisläufer am Eislaufplatz am Sonntagabend alle Masken trugen, hatten wenige Meter weiter nur sehr wenige Demoteilnehmer einen Mund-Nasen-Schutz auf.
Nächste Demo am 27. Dezember
Derzeit liegt bereits eine Genehmigung für eine weitere Kundgebung am kommenden Sonntag (17 Uhr) in der Villacher Innenstadt vor. Diese Kundgebung würde allerdings schon während dem neuen Lockdown stattfinden. Ob das rechtlich möglich ist? Abwerzger dazu: „Von unserer Seite gibt es bereits eine Genehmigung. Das war natürlich, bevor die Verordnung bekanntgegeben worden ist.“ Hier warte man noch auf den Verordnungstext. „Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Wir müssen das dann abwiegen, ob das eine dem anderen widerspricht“, erklärt der Jurist.
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