"Der gehört hier aber nicht rein!"

Mit dieser oder auch anderen Aussagen muss sich Ingrid Meckel beim Einkaufen mit ihrem Blindenführhund, bzw. nun Assistenzhund genannt, herumschlagen. Trotz des Gleichstellungsgesetzes muss die St. Veiterin mit Intoleranz kämpfen.
Im Sommer lockt es die Menschen auf den See. Auch Ingrid Meckel, sie ist seebehindert, würde oft sehr gerne baden gehen, doch sie wurde voriges Jahr vom Strandbad Längsee abgewiesen: „Man verwehrte mir wegen meinem Hund den Zutritt. Das der Hund nicht ins Wasser darf, war für mich klar, doch ich hätte mit Sultan grundsätzlich nicht ins Strandbad dürfen. Das war doch sehr enttäuschend, denn in Klagenfurt am Wörthersee ist dies im Strandbad kein Problem. So fahre ich nun zum Baden einen Bezirk weiter.“ Die Gemeinde St. Georgen am Längsee hat in der Badeordnung vermerkt, dass die Mitnahme von Tieren verboten ist. „Es ist in Planung im Gemeinderat die Verordnung zu überarbeiten und an die neuen Gegebenheiten anzupassen“, so St. Georgener Amtsleiter Stefan Petrasko.
Probleme mit Geschäften.
Auch beim Zutritt in Geschäfte und Supermärkte hat es das Duo nicht leicht. Meckel führt immer ein Schreiben mit, dass sie als sehbehindert ausweist und darauf hinweist, dass sie mit dem Hund ins Geschäft darf. Dadurch habe sich die Situation gebessert. „Jüngst wurde mir in einem Supermarkt gesagt, dass der Hund nicht mit darf. Nach Vorlage des Schreibens durften wir dann aber doch hinein.“ Zahlreiche andere Male sei dem Hund der Zutritt jedoch verboten worden. Was dennoch bleibt: „Die abwertenden Bemerkungen der Kunden. „Da ist unhygienisch“, sagen viele“, erzählt Meckel.
Hunde-Benimmregeln.
Willibald Kavalirek ist seit 14 Jahren Obmann des Blinden- und Sehbehindertenverbandes in Kärnten mit Sitz in Klagenfurt, Nahe des Landeskrankenhauses und spricht über das Thema ‚Verbot für Assistenzhunde in Lebensmittelgeschäften’: „Assistenzhunde sind bestens ausgebildet. Über zwei Jahren lernen sie sich in verschiedenen Situationen zurecht zu finden und ihren Besitzer dabei bestmöglich und sicher anzuleiten. Sie durchlaufen eine Art Benimmschule und dabei lernen sie, dass sie keine Dinge mit der Schnauze berühren oder nehmen dürfen. Ein Assistenzhund ist also äußerst ‚manierlich’, sonst schafft er die schwere Prüfung am Ende des Trainings gar nicht!“ Diese Prüfung wird von der Veterinäruniversität in Wien abgenommen.
Kennzeichnungspflicht.
Bei Bestehen der Prüfung erhält der Hund ein eigenes Führhunde-Geschirr und eine Führhunde-Nummer. „Nur mit diesem angelegten Geschirr darf ein Hund in jedes Geschäft und jedes öffentliche Gebäude und öffentliche Verkehrsmittel. Er darf damit sogar in die Oper! Streitpunkt war viele Jahre die Mitnahme in Taxis, aber auch dort ist er laut geltender gesetzlicher Regelung zu befördern“, so Kavalirek.
Kein Verständnis.
„Ohne den Hund, der einen Wert von 35.000 Euro hat, also so viel wie ein Kleinwagen, ist sein Besitzer auch ohne Hilfsmittel. Einen Assistenzhund nicht in ein Geschäft zu lassen, egal ob es ein Lebensmittel- oder Bekleidungsgeschäft ist, wäre so, als ob man einen Querschnittgelähmten bittet, seinen Rollstuhl vor dem Geschäft zu parken“, erklärt der Obmann „Diese Diskussion mutet doch etwas seltsam an, wo selbst ‚normale’ Hunde in der heißen Jahreszeit in den Innenraum eines Geschäftes eingeladen werden, um nicht im heißen Auto bleiben zu müssen. Es ist oft nicht eine Frage der Hygiene, sondern des Wollens und des grundlegenden Verständnisses!“ Dies kann auch die St. Veiterin Ingrid Meckel unterstreichen.
Das offizielle Zeichen für Assistenzhunde in Österreich
Ingrid Meckel mit ihrem 5-jährigen Assistenzhund Sultan
Willibald Kavalirek, Obmann Blinden- und Sehbehindertenverband Kärnten
Hauptfoto+Foto mit Hund © KRM; Foto Kennzeichnung © Messerli-Forschungsinstitut der Vet.med. Uni Wien; Portrait © BSVK

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