„Er hat mich mit einer Zigarette am Hals verbrannt“

Gewalt an Frauen wird immer noch todgeschwiegen
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Echte Fallbeispiele – echte Gewalt: Der KLAGENFURTER hat zwei Fallbeispiele vom Frauenhaus Klagenfurt erhalten. Zum heutigen Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen 2020, um auf ein Tabuthema aufmerksam zu machen.

Lange haben wir in der Redaktion über die Veröffentlichung dieser zwei Texte diskutiert und sind dann zum Entschluss gekommen, dass wir sie veröffentlichen. Diese zwei Fallbeispiele sind Zeugen der Gewalt gegen Frauen. Wir weisen daraufhin, dass wir die Texte nicht gekürzt und keine Passagen herausgestrichen haben. Wir weisen auch darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen in jeder Klasse, Schicht und Kultur vorkommt.

„Ich wurde auf Schritt und Tritt kontrolliert“

Tag 1
Es erfolgt ein Anruf der Polizei Klagenfurt; diese kündigt eine nicht gut Deutsch sprechende Frau mit 2 Kindern an, die vom Ehemann misshandelt wurde und derzeit im Wachzimmer einvernommen wird. Der Mann wird von der Polizei gesucht. Ein mögliches Platzangebot im Frauenhaus wird abgeklärt.
Späterer erfolgt ein neuerlicher Anruf der Polizei; in diesem wird mitgeteilt, dass die Frau in der nächsten halben Stunde ins Frauenhaus gebracht wird. Es wäre dringend nötig, heute noch mit der Frau ins LKH zu fahren, damit die Verletzungen aufgenommen werden.

Einzug ins Frauenhaus
Die Frau wird von zwei Polizisten und einer Dolmetscherin ins Haus gebracht. Aufnahme der Frau im Frauenhaus erfolgt durch eine Frauenbetreuerin. Die Kinder spielen während des Aufnahmegespräches im Garten unter Beaufsichtigung einer Mitarbeiterin des Kinderbereiches.
Die Betroffene wurde vom Mann misshandelt, er hat sie mit einer Zigarette am Hals gebrannt und geschlagen, sodass sie eine offene Wunde im Halsbereich aufweist, ebenfalls hat sie blaue Flecke am Oberarm, da er sie festgehalten und gerüttelt hat. Die Frau ist seit einigen Jahren in Österreich, durfte fast keine Kontakte außerhalb des Hauses haben, war hauptsächlich für die Verpflegung der Kinder und den Haushalt zuständig. Außer Haus durfte sie nur in Begleitung ihres Mannes oder der Schwiegereltern gehen, sie wurde auf Schritt und Tritt kontrolliert. Ihre Familie lebt noch in ihrem Heimatland, sie hat keine Verwandten in Österreich. Dadurch war es ihr auch nicht möglich Deutsch zu lernen, da sie keinerlei Unterstützung von der Familie des Mannes hatte. Ihr Mann drohte ihr auch immer wieder, ihr die Kinder wegzunehmen und sie in ihr Heimatland zurück zu schicken. Da die Frau nur eine begrenzte Aufenthaltsbewilligung hat, bekam sie immer mehr Angst davor, dass ihr Mann seine Drohungen wahr machen könnte. Die Frau verfügte auch über kein eigenes Einkommen und ein eigenes Konto hatte sie ebenfalls nicht. Sämtliches Geld behielt der Mann und sie musste immer um jeden Cent betteln, auch wenn sie für die Kinder etwas kaufen wollte. Nach einem Einkauf musste sie dem Gatten die Rechnungen und auch das exakte Restgeld geben. Die Frau erzählt auch, dass der Mann eine Freundin hat und sie dadurch ihre Familie völlig zerrüttet gesehen hat. Die Angst in ihr war sehr groß, durch die neue Freundin des Mannes ersetzt und abgeschoben zu werden. Der Mann blieb am Abend immer länger weg oder kam gar nicht nach Hause. Wenn die Frau nachfragte, gab es als Antwort Gewalt, Beschimpfungen und Demütigungen seitens des Mannes. Die Kinder bekamen die Gewalttätigkeiten des Mannes nicht direkt mit, sie waren nie in der Wohnung wenn es passiert oder sie schliefen. Jedoch sahen sie die Mutter öfters weinen und fragten sie, warum sie so traurig sei.
Die Situation war auch für die Kinder sehr belastend und es zeigten sich bei ihnen bereits psychosomatische Symptome (Bauchschmerzen, Einnässen, Einschlaf-störungen, Essstörungen) und Verlustängste.

Die Frau kommt mit den persönlichen Dokumenten und zwei Koffern, in denen Sie die notwendigsten Gegenstände und Kleidung für sich und die Kinder eingepackt hat. Nach dem Aufnahmegespräch möchte sie gerne ins LKH fahren, um die Verletzungen für die Anzeige protokollieren zu lassen.

Zwei Kolleginnen fahren mit der Frau und den beiden Kindern sowie der Dolmetscherin zur medizinischen Abklärung in die Unfall- und Kieferchirurgie. Die Untersuchung dauert ca. 2 Stunden. Es werden akut keine ernsthaften Verletzungen festgestellt; einige Verletzungen sind schon älter. Vom LKH wird alles sachgemäß dokumentiert und zur Anzeige gebracht.

3 Tage später
Es erfolgt ein Anruf vom Jugendamt (JA) Klagenfurt. Der Kindsvater möchte Kontakt zu seinen Kindern haben. Eine Kollegin schildert dem zuständigen Sozialarbeiter vom JA die Umstände, warum die Frau mit den Kindern im Frauenhaus ist. Es ist für alle Beteiligten sehr wichtig, etwas Ruhe in die Situation zu bringen, um die Kinder nicht noch mehr zu verwirren. Ein Besuchskontakt soll stattfinden, der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest.

Im Verlauf der kommenden 2 – 3 Wochen finden laufend Gespräche mit Unterstützung einer Dolmetscherin statt. Die Anmeldung am Meldeamt, der Nachsendeauftrag bei der Post wird gestellt, die Organisation eines eigenen Kontos, die Überweisung der Familienbeihilfe auf dieses Konto wird veranlasst; weitere Abklärung der Ziele und Vorstellungen der Frau werden besprochen. Die Frau möchte so schnell wie möglich einen Deutschkurs besuchen, um in der Arbeitswelt bessere Chancen zu haben. Die Bezugsbetreuerin der Frau versucht einen Platz in einem Deutschkurs zu organisieren.

Durch weitere Gespräche stellt sich heraus, dass der Mann schon Vorstrafen wegen Körperverletzungen hat.
Unter Beisein einer Dolmetscherin finden Gespräche mit einer Sozialarbeiterin des Jugendamtes und der Bezugsfrau der Kinder statt. Es wird vereinbart, dass die Kontakte zw. Kindsvater und den Kindern in einem Besuchscafé stattfinden – um so eine möglichst zum Kindeswohl hin ausgerichtete neue und geordnete Beziehung (geregelte Besuchskontakte) zum Vater herzustellen.

6 Wochen nach dem Einzug
In der Zwischenzeit wurde bei Gericht seitens des Anwaltes des Mannes die alleinige Obsorge der Kinder beantragt – mit der Begründung, dass Gefahr in Verzug bestünde und die Mutter nicht in der Lage wäre, für die Kinder zu sorgen.
Es findet eine weitere Vernetzung mit dem Jugendamt statt.
Eine Sozialarbeiterin des JA geht den Behauptungen des Mannes nach und macht sich selbst ein Bild von der Frau und den Kindern, indem sie zu einem Gespräch ins Frauenhaus kommt. Eine Gefahr für die Kinder wurde nicht festgestellt.
Weitere Kontakte sind geplant und Kinderbetreuungsplätze für die Kinder werden intensiv gesucht. Es werden Termine bei Gericht wahrgenommen, um den gebührenden Unterhalt einzufordern. Ein Erstgespräch zwischen einer Mitarbeiterin des Besuchscafés, der Mutter und der sie begleitenden Mitarbeiterin des Frauenhauses findet statt.
In weiterer Folge findet im Besuchscafe auch ein erster Kontakt zwischen dem Vater und den Kindern statt. Eine Mitarbeiterin aus dem Kinder- und Jugendbetreuungs-bereich begleitet die Frau und ihre Kinder auch zu diesem Termin.
Die Kinder freuen sich, den Vater wieder zu sehen; der Kontakt verläuft ohne Zwischenfälle und wird mit regelmäßigen Terminen bis zu einer endgültigen Klärung weiterhin im Besuchscafé stattfinden.

8 Wochen später
Für die Kinder wurde ein Betreuungsplatz gefunden und die Frau besucht einen Deutschkurs. Zur Nikolausfeier im Frauenhaus sind alle sehr aufgeregt und zeigen auch großes Interesse an den Bräuchen der Österreichischen Kultur. Mit großen Augen betrachten die Kinder den Nikolaus und singen bei den Liedern fleißig mit. Das gemeinsame Feiern, das gemeinsame Kochen und das Wissen darüber, nicht die einzige zu sein, die Gewalt in der Familie erfahren hat, ist für die Frau sehr hilfreich. Sie wird in allem, was sie tut, zunehmend selbstbewusster. Eine positive Perspektive für ihre und die Zukunft ihrer Kinder gibt der Frau Kraft. Regelmäßige Gespräche mit der Bezugsbetreuerin finden statt. Weitere Termine am Gericht werden wahrgenommen; immer wieder werden neue kleine Ziele formuliert und in Angriff genommen. Kleinere Erfolge wie z.B. der positive Abschluss des Deutschkurses und der Besuch von weiterführenden (Sprach-)Kursen motivieren die Frau, ihren zukünftigen Weg selbst zu gestalten.

Trotz kleiner Rückschläge (wie z.B. das nicht Zahlen der Alimente, die Nichteinhaltung der Regeln seitens des Mannes bei den Besuchskontakten – Wohlverhaltensklausel = nicht schlecht über den anderen Elternteil vor den Kindern sprechen) ist die Frau durch Gespräche gestärkt und geht ihren Weg tapfer weiter.

Die finanzielle Absicherung der Frau ist ein weiterer Schritt, um zukünftig ein eigenständiges Leben führen zu können. Dazu gehören Kontakte zum AMS, um weitere Kurse zu belegen oder auch eine Arbeit aufnehmen zu können. Eine leistbare Wohnung muss gefunden werden. Um sonstige Unterstützungen, die der Frau und den Kindern zustehen, muss angesucht werden.
Kolleginnen unterstützen die Frau durch Begleitung zu Ämtern, zu juristischen Beratungen außer Haus und zu Arztterminen.

Nach acht Monaten im Frauenhaus hat die Frau Freundschaften geschlossen und ihr soziales Netz ausgebaut. Sie hat gut Deutsch gelernt und bemüht sich sehr, eine Arbeit zu finden, die auch mit den Kinderbetreuungszeiten vereinbar ist. Die Kontakte zwischen den Kindern und dem Vater verlaufen auch immer besser und die Situation entspannt sich langsam. Die Frau erhält eine Zusage für eine günstige Wohnung und eine finanzielle Absicherung durch eine Arbeitsstelle ist auch in Aussicht. Nach weiteren fünf Wochen ist es dann soweit: die Frau zieht mit ihren Kindern in die eigene Wohnung und kommt zu einem Nachbetreuungstermin ins Haus. Sie bedankt sich für die Unterstützung und berichtet über ihre weiteren Zukunftspläne. Sie erzählt auch, dass ihre Familie sehr stolz auf sie ist, dass sie diesen Schritt in eine ungewisse Zukunft gemacht und sich von ihrem gewalttätigen Mann getrennt hat. Sie bekommt auch sehr viel Unterstützung von neu gewonnenen Freunden/innen und Bekannten.
Sie hat nun auch eine Arbeitsstelle gefunden und ist einen großen Schritt weiter in ihrem neuen, mit Selbstvertrauen gestärkten Leben.

Fallbeispiel 2
„In der Pension ist er immer aggressiver geworden“

Eine 58 Jahre alte Frau meldet sich telefonisch und schildert ihre Lebenssituation. Sie ist aus der gemeinsamen Wohnung vor ihrem Ehemann geflüchtet und hat für kurze Zeit bei ihren erwachsenen Kindern eine Unterkunft gefunden. Sie fühlt sich auch dort nicht sicher und bittet um Aufnahme im Frauenhaus. Da es der Frau während des Aufnahmegesprächs psychisch nicht gut geht und sie es nicht schafft über die Vorkommnisse zu sprechen, schreibt sie das Erlebte auf:

Sie ist seit 37 Jahren verheiratet und hat mit ihrem Mann zwei erwachsene Kinder. Ihr Mann hat sich seit der Pensionierung vor 2,5 Jahren sehr verändert und ist immer aggressiver geworden. Er beschimpft sie täglich und übt großen psychischen Druck auf sie aus. Vergangenen Sonntag hat er der Klientin nach einer neuerlichen verbalen Auseinandersetzung eine Orange in den Mund gesteckt und sie festgehalten. Die Frau konnte sich in letzter Minute in Sicherheit bringen und floh über den Balkon zur Polizei. Gemeinsam mit der Polizei kehrte sie in die Wohnung zurück. Ihr Mann verhielt sich vor der Polizei vollkommen unauffällig. Eine angebotene Wegweisung lehnte die Frau ab, die Angst alleine in der Wohnung zu bleiben, war zu groß. Stattdessen packte die Frau im Beisein der Beamten ihre Sachen und fuhr zu ihren Kindern.

Die Klientin möchte sofort die Scheidung einreichen. Es ist ihr Wunsch, die ganze Angelegenheit so schnell wie möglich hinter sich zu bringen, wobei sie sich juristische Unterstützung erbittet. 3 Tage später findet das erste Gespräch mit ihrer Bezugsbetreuerin statt.
Die Frau berichtet von ihren Gewalterfahrungen und meint, sie hätte sich nervlich bereits ein wenig erholt. Die Ruhe im Frauenhaus tut ihr sichtlich gut. Die Klientin möchte sowohl innerlich, als auch räumlich großen Abstand zum Mann gewinnen, da sie sich noch immer sehr unsicher und bedroht fühlt. Themen bezüglich Scheidung, Trennung, Unterhalt, sowie die Möglichkeiten die Sachen aus der gemeinsamen Wohnung zu holen, werden ausführlich besprochen. Die Klientin möchte, sobald alles in Kärnten geregelt ist, in das Bundesland ziehen, wo ihre beiden Kinder mit ihren Familien leben und arbeiten. Es wird ein Termin bei der Rechtsberatung vereinbart, ebenso ein Termin zum Holen der Sachen aus der Wohnung, wobei Polizeischutz angefordert wird.

12 Tage nach dem Einzug ist der erste Gerichtstermin. Die Anträge auf getrennte Wohnungsnahme und Unterhalt werden eingereicht und zu Protokoll gebracht. Der Antrag auf Verfahrenshilfe wird gestellt und wir erhalten die Information, dass es bis zu einer ersten Ladung 3-4 Wochen dauern kann.

Mann fragt im Frauenhaus nach
3 Tage später holen die Klientin und ihre Bezugsbetreuerin unter Polizeischutz weitere Sachen aus der Wohnung. Der Mann ist zu Beginn nicht daheim, erscheint jedoch während die beiden in der Wohnung sind und will ein Gespräch mit seiner Frau führen. Die Frau lehnt dies ab. Der Polizeibeamte teilt dem Mann die Entscheidung mit und fordert ihn auf, einstweilen vor der Wohnungstüre zu warten. Die Frau nimmt sämtliche Dokumente, ein auf sie lautendes Sparbuch, Kleidung, persönliche Gegenstände sowie Medikamente mit. Am selben Tag ruft der Mann im Frauenhaus an und will seine Frau sprechen. Er erhält keine Auskunft über den Aufenthalt seiner Frau. Von unserer Seite wird auch nicht bestätigt, dass sie im Frauenhaus ist.

Weitere 28 Tage später: Die Frau nützt die Zeit bis eine erste Ladung vor Gericht eintrifft und eröffnet in der Zwischenzeit ein eigenes Konto, sodass der Ehemann den Unterhalt überweisen kann. Die Klientin wird in Gesprächen auf die bevorstehende Verhandlung vorbereitet. Eine Liste ihrer noch aus der Wohnung zu holenden Sachen wird erstellt. Dem Mann wird vorgeschlagen, diese bei einem ihrer Kinder abzugeben.
Folgende Vergleiche werden beim Gerichtstermin geschlossen: Der Antrag auf gesonderte Wohnungsnahme ist gerechtfertigt. Die Frau erhält einen monatlichen Unterhalt; die Krankenzusatzversicherung und die Unfallversicherung für die Klientin werden vom Mann weiterhin bezahlt. Der Richter erteilt dem Mann den Ratschlag seine Frau nicht weiter unter Druck zu setzen und Kontaktversuche zu unterlassen.

Die Kinder der Klientin unterstützen ihre Mutter bei der Wohnungssuche im anderen Bundesland. Von unserer Seite erkundigen wir uns beim Frauenhaus des anderen Bundeslandes bezüglich diverser finanzieller Unterstützungsmöglichkeiten.
Die Klientin berichtet, dass ihr Mann sich seit der Verhandlung nicht mehr telefonisch bei ihr gemeldet hat. Durch diese Tatsache fühlt sie sich bedeutend sicherer. Die Unterhaltszahlungen sind pünktlich am Konto eingelangt.

Gefährder ruft wieder an
Ca. 14 Tage später berichtet die Klientin, dass der Mann sie inzwischen wieder mittels Handy kontaktiert. Neuerliche Versuche ihm die Gründe für die Trennung zu erklären, scheitern. Die Klientin nimmt sich vor, nicht mehr auf die Anrufe zu reagieren. Der Klientin wird geraten, sich eine neue Handynummer zuzulegen. Die Kinder sind in der Zwischenzeit weiterhin am Suchen einer geeigneten und vor allem günstigen Wohnung, die möglichst in ihrer Nähe sein sollte. Die Frau möchte eine Wohnung, in der sie sich wohl fühlt und auch länger bleiben kann.

Es werden weitere Rechtsberatungstermine wahrgenommen, da sich die Klientin in allen Bereichen genauestens informieren und absichern möchte. Unter anderem informiert sich die Klientin bei der PVA über ihren zukünftigen Pensionsanspruch, da mit Beginn der Pension ihr Unterhaltsanspruch gesenkt wird. Was die Scheidung anbelangt, geht die derzeitige Tendenz lediglich in Richtung getrenntes Leben, wobei die Klientin auf alle weiteren Ansprüche mit Ausnahme des Unterhalts verzichten möchte. Sie hat Angst, dass ihr Mann nicht mehr berechenbar sein könnte, wenn sie finanzielle Forderungen an ihn stellt. Die Klientin möchte nach dem Umzug ins andere Bundesland einen Job suchen, um selbst etwas Geld dazu zu verdienen.

Weitere 21 Tage später: Die Klientin bekommt von ihrer Schwägerin die Info, dass ihr Mann bei einem Anwalt war, um sich zu erkundigen, ob sie verpflichtet wäre, mit ihm zu sprechen bzw. seine Anrufe entgegen zu nehmen. Der Anwalt hat ihren Mann mit dem Hinweis auf das Anti – Stalking – Gesetz aufgefordert, unerwünschte Kontakte zu seiner Frau zu unterlassen.

Die bisherigen Unterhaltszahlungen wurden von der Frau großteils angespart, um damit die notwendigsten Möbel und Haushaltsgeräte für die neue Wohnung anschaffen zu können. Die Klientin berichtet, dass ihr Mann sie seit fast 3 Wochen nicht mehr belästigt. Die Klientin führt dies auf die Information des Anwalts zum Anti – Stalking – Gesetz zurück. Sie hofft, dass das Verhalten des Mannes auch anhält, wenn sie in das andere Bundesland übersiedelt.

Ein neues Leben
28 Tage später: Eine kleine Wohnung wird gefunden. Um alles weitere direkt vor Ort planen zu können, möchte die Klientin in 3 Wochen ausziehen. Bis dahin werden noch Sachspenden gesammelt und weitere finanzielle Unterstützungen organisiert, sodass die Wohnung mit dem aller Notwendigsten ausgestattet werden kann. Die Klientin erhält von ihren Kindern ebenfalls Unterstützung, indem z.B. notwendige Anträge direkt von ihnen im anderen Bundesland gestellt werden. Die Frau zieht nach insgesamt 6 Monaten Frauenhausaufenthalt aus.

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