Gebührenfreiheit verlängert
Die gebührenpflichtigen Klagenfurter Kurzparkzonen können derzeit, mit angezeigter Ankunftszeit, gratis genützt werden. Diese Regelung wird bis 16. Mai verlängert.
Mitte Mai sollen die meisten Geschäfte, Gastronomiebetriebe und auch die Hotellerie schrittweise wieder aufsperren. Bis dahin wird das Gratis-Parken in den gebührenpflichtigen Klagenfurter Kurzparkzonen noch verlängert. Genauer gesagt bis 16. Mai. Einzuhalten ist allerdings die Drei-Stunden-Regelung, sprich in den Kurzparkzonen beträgt die maximale Parkdauer drei Stunden. Dies wird auch kontrolliert und wenn nötig abgestraft, da die Kurzparkzonen im Sinne der Wirtschaft nicht als Dauerparkplätze genützt werden sollen. Die genaue Ankunftszeit ist mittels Parkuhr oder Zettel anzugeben. Mit Montag, den 18. Mai ist in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen wieder das übliche Entgelt zu entrichten.
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