„Geld zurück“ in Frantschach-St. Gertraud
Gemeindebürger, die mindestens 150 Euro in Gastro-, Friseur- und Kosmetikbetrieben in Frantschach-St. Gertraud ausgeben, bekommen 15 Euro zurück.
Ausnahmslos einstimmige Beschlüsse fasste der Gemeinderat der Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud in seiner kürzlich im Festsaal Frantschach abgehaltenen Sitzung. Einvernehmlich und unter Mitarbeit aller Fraktionen konnte für die Gemeindebevölkerung und die heimischen Betriebe ein Maßnahmenpaket beschlossen werden.
Ab 3. August
Ab sofort wird ein „Frantschach-St. Gertrauder Geld-zurück-Gutschein“ im Wert von 15 Euro eingeführt, der ab 3. August erhältlich sein wird und bis spätestens 30. November 2020 bei den durch die Covid-19-Pandemie besonders betroffenen Gastronomie-, Frisör- und Kosmetikbetrieben eingelöst werden kann.
So geht’s
Teilnahmeberechtigt an der Aktion ist jeder mit Stichtag 9. Juli 2020 mit Hauptwohnsitz gemeldete Gemeindebürger von Frantschach-St. Gertraud. Voraussetzung ist, dass in Frantschach-St. Gertrauder Betrieben im Gesamtwert von mindestens 150 Euro eingekauft oder konsumiert wird. Als „Dankeschön“ für die Unterstützung der heimischen Wirtschaft können diese Rechnungen bei der Gemeindekasse eingereicht werden, wo die entsprechenden Gutscheine ausgegeben werden.
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