Gratis-Vergrößerung von Villacher Gastgärten
Am kommenden Freitag dürfen Gastronomiebetriebe nach der Corona-Zwangspause wieder öffnen – inklusive Gastgärten. Die Öffnung ist mit etlichen Einschränkungen verknüpft, unter anderem mit Mindestabständen zwischen den einzelnen Tischen.
Die Villacher Stadtregierung hat daher ein Entlastungspaket geschnürt: Sie erlässt jenen 64 Wirten mit Gastgärten auf öffentlichem Grund nicht nur bis Ende August zur Gänze das Benützungsentgelt, sondern ermöglicht auch eine kostenlose Vergrößerung ihres Außenbereichs. Dies bezieht sich freilich ausschließlich auf die Fläche. Die Anzahl der Verabreichungsplätze darf nicht vermehrt werden.
Im Magistrat melden
Ob und wie weit ein Gastgarten vorübergehend vergrößert werden kann, muss von Fall zu Fall und vorab geklärt werden. Gastronomiebetreiber daher ehestmöglich mit der Magistrats-Abteilung Straßenrecht (E strassenrecht@villach.at; T 04242 / 205-2115) Kontakt aufzunehmen.
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