Jahrhundertstreit

Durch den Vertrag von Saint-Germain befanden sich plötzlich von Österreichern bewirtschaftete Almflächen auf italienischem Boden, umgekehrt gilt eine ähnliche Problematik. Ist nun eine Lösung gefunden?

Vor 100 Jahren, nach dem Ersten Weltkrieg und dem Vertrag von Saint Germein (Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye), wurde das Kanaltal Italien zugesprochen. Damit fielen plötzlich österreichische Almflächen Italien zu, umgekehrt herrscht eine ähnliche Problematik. Betroffen davon sind die Feistritzer, Achomitzer, Treßdorfer, Egger, Poludniger und Göriacher Alpen. Durch die Verschiebung war es nicht mehr möglich, Almförderungszahlungen zu erhalten, außerdem mussten Pachtverträge gemacht und bezahlt werden. Durch den enormen Anstieg des Pachtzinses waren die Kosten für die Agrargemeinschaft NB Feistritz/Gail nicht mehr tragbar, eine rasche Lösung musste gefunden werden.

Pachtverhältnis
Im Jahr 2017 wurde ein Pachtvertrag für 15 Jahre abgeschlossen, tragbar war dieser nicht wirklich. Immer wieder kam es zu Treffen von italienischen und österreichischen Vertretern. Kürzlich kamen Bürgermeister Dieter Mörtel, Landesrat Martin Gruber, Stefano Mazzolini, Vizepräsident der Region Friuli Venezia Giulia und Sebastiano Callari, Regionalrat für Kulturerbe, zusammen, das Ergebnis: Die Pachtverträge könnten nun aufgelöst werden, außerdem ist es wahrscheinlich, dass Italien auf ausständige Zahlungen aus dem Jahr 2019 verzichtet und die Almen wieder von Kärntner Seite aus bewirtschaftet werden können.

Kulturerbe
Schon lange wird versucht, dass die Gailtaler Almen und das damit verbundene kulturelle und natürliche Erbe als Kulturerbe anerkannt werden. Nun ist es geschafft. Damit dürfen die Almen weiterhin ohne Pachtzahlungen durch Österreicher beziehungsweise heimische Bauern beweidet und bewirtschaftet werden.

Zur Geschichte
Seit Ende des Ersten Weltkrieges sind die Probleme der Bewirtschaftung grenzüberschreitender Almflächen im Karnischen Hauptkamm ungelöst. Trotzdem wurden die nunmehr auf fremdem Staatsgebiet gelegenen Almflächen von den jeweiligen Agrargemeinschaften bewirtschaftet, eine genaue Regelung der Bewirtschaftungsverhältnisse konnte nicht erzielt werden. Im Juni 2018 erfolgte auf Einladung von Bürgermeister Dieter Mörtl eine Aussprache über zukünftige Lösungen. Anlässlich dieser Aussprache sicherten die politischen Vertreter des Bundeslandes Kärnten und der autonomen Region Friaul Julisch Venetien den betroffenen Agrargemeinschaften ihre Unterstützung zu.

© Gemeinde Feistritz an der Gail

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