Mehr Schutz für Gewaltopfer

Höhere Strafen und verstärkter Opferschutz sind die Eckpunkte des neuen Gewaltschutzgesetzes. Die wichtigsten Aspekte erklärt der Wolfsberger Präventionsbeamte Gerhard Esterle.

Das Jahr 2019 war im Hinblick auf häusliche Gewaltdelikte im Bezirk Wolfsberg ein wenig ruhiger als gewohnt. „Im Normalfall spricht die Polizei pro Jahr zwischen 25 bis 35 Betretungsverbote aus. 2019 waren es genau 25, wir befinden uns also eher im unteren Bereich“, so Esterle. Die 25 Betretungsverbote wurden 18-mal eingehalten und siebenmal missachtet. Sechs davon betrafen Wiederholungstäter. In sechs Fällen war der Gefährder ausländischer Herkunft, in vieren das Opfer. Zu den von der Polizei durchgeführten Zwangsmaßnahmen zählten etwa die zweimalige Einlieferung in die Psychiatrie, drei vorläufige Festnahmen und eine Verhängung der Untersuchungshaft gegen den Gefährder.

Annäherungsverbot
Jene Betretungsverbote sind es auch, die mit dem „Gewaltschutzgesetz 2019“ neu geregelt werden. Konkret wurde das Betretungsverbot, das bisher nur für die Wohnung und die unmittelbare Umgebung galt, um ein Annäherungsverbot erweitert. Esterle: „Das bedeutet, der Gefährder darf sich der gefährdeten Person nicht auf weniger als 100 Meter nähern, ganz egal, wo sich diese Person befindet. Der Schutz ‚geht‘ also mit der gefährdeten Person mit.“ Früher war beispielsweise der Schulweg eines Kindes nicht gesichert. Eine Reduktion des Radius auf unter 100 Meter kann nur durch einen gebührenpflichtigen Antrag bei der BH bei Angabe von zwingenden Gründen erwirkt werden (z.B. wenn der Arbeitsplatz des Gefährders in der Nähe der Wohnung des Opfers liegt und sich damit keine weitere Gefährdungssituation ergibt). Gegen das Gesetz verstößt der Gefährder allerdings nur, wenn er sich aktiv nähert. Eine zufällige Anwesenheit, etwa in einem Kaffeehaus, kann man ihm nicht zum Vorwurf machen.

Präventionszentren
Eine wegweisende Neuerung ist die flächendeckende Implementierung sogenannter Gewaltpräventionszentren ab 2021. Während es mit den Gewaltschutzzentren bereits seit 20 Jahren staatlich anerkannte Opferschutzeinrichtungen gibt, werden sich die Präventionszentren vor allem der opferschutzorientierten Täterarbeit widmen. „Der Gefährder ist künftig verpflichtet, sich innerhalb von fünf Tagen nach Ausspruch des Annäherungsverbots aktiv in einer solchen Einrichtung zu melden“, erklärt Esterle. „Die erste Präventionsbetreuung muss dann innerhalb von 14 Tagen stattfinden. Meldet sich der Gefährder nicht oder nimmt er nicht an der Betreuung teil, ist dies strafbar.“

Opferberatung
Als Opferschutzeinrichtung etabliert ist das Gewaltschutzzentrum Kärnten. Hier verzeichnet man laufend steigende Beratungszahlen. Im Falle eines Betretungs- bzw. Annäherungsverbotes übermittelt die Polizei die nötigen Daten an das Gewaltschutzzentrum, welches daraufhin seine Beratungstätigkeit aufnimmt. „Es gibt Jahre, in denen die Beratungszahlen stagnieren, dafür sind sie im darauf folgenden Jahr umso höher“, sagt die Leiterin Roswitha Bucher. Die steigenden Beratungszahlen bedeuten jedoch nicht unbedingt, dass es mehr Gewalt gibt, sondern vielmehr, „dass mehr Menschen Hilfe und Beratung suchen und dass die Courage der Frauen und Mitmenschen steigt“, so Bucher. Die Statistik für das Jahr 2019 im Bezirk Wolfsberg steht zwar noch nicht endgültig. Vorläufig geht man aber von 54 Opferberatungen aus, davon 45 Frauen und neun Männer. In 32 Fällen ging es um Partnergewalt, in sieben um „Stalking“, in den übrigen um Gewalt zwischen Kind und Eltern bzw. Geschwistern.

Gerhard Esterle, Präventionsbeamte des Polizeikommandos Wolfsberg

Roswitha Bucher, Leiterin des Gewaltschutzzentrums Kärnten

© Rainer Fuhrmann – stock.adobe.com, © KRM, © KK

INFO:
Von Gewalt betroffene Frauen können sich rund um die Uhr an das Lavanttaler Frauenhaus unter 04352/36929 oder office@frauenhaus-lavanttal.at wenden

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