Rechtstipp: Reiserecht
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Wählen Sie vor einer Reisebuchung über ein Reisebüro den Reiseveranstalter sorgfältig aus.
Die zu erbringenden Leistungen und der Preis sollen klar und eindeutig in einem „Reisevertrag“ festgelegt werden. Lassen Sie sich eine Leistungsbeschreibung aushändigen. Die Angaben und Bilder in Prospekten sind als ausdrückliche Zusicherung der darin genannten Eigenschaften und nicht bloß als Werbung zu beurteilen. Rügen Sie Reisemängel unverzüglich vor Ort bei der örtlichen Reiseleitung und im Hotel und lassen Sie sich diese Mängelrüge bestätigen. Dokumentieren Sie nach Möglichkeit Reisemängel mit Fotos und Zeugen. Sollten vom Reiseveranstalter nicht die geeigneten Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung gesetzt werden, kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche wie Preisminderung oder Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden!
Mag. Peter Fejan
©Daniela H_stock.adobe.com (1), KK (1)
KONTAKT:
Rechtsanwaltskammer für Kärnten
Theatergasse 4
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/512425
kammer@rechtsanwaelte-kaernten.at
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