Slowenien: Österreicher müssen bei Einreise weiterhin in Quarantäne

Foto: Salzburger Nockerl/Wikipedia
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Österreicher können ab Donnerstag nach Slowenien einreisen. Dort gelten jedoch nach wie vor strikte Bestimmungen, die in einer 14-tägigen Quarantäne enden könnten. So hat Slowenien bis dato nur kroatische und ungarische Angehörige auf jene Liste gesetzt, die eine Quarantäne ausschließt. Update 2: Ab Freitag dürfen Österreicher ohne Restriktionen nach Slowenien einreisen.

Update2:Laut Information des slowenischen Innenministeriums dürfen Österreicher ab Freitag ohne Auflagen nach Slowenien einreisen.

Update: Statement Slowenisches Innenministerium
Auf Nachfrage der KÄRNTNER REGIONALMEDIEN teilt uns eine Sprecherin des slowenischen Innenministeriums mit, dass sich „die Maßnahmen um nach Slowenien zu gelangen, nicht geändert haben.“ Slowenien beobachte die Situation jedoch sehr genau. Man werde die Maßnahmen entsprechend anpassen, immer in Bezugnahme auf das epidemiologische Gesamtbild.

Als erstes Land Europas erklärte Slowenien vor wenigen Wochen den Corona-Notstand für beendet. Daraufhin wurden die Grenzen geöffnet. Allerdings nur für wenige Tage, dann wurden sie wieder geschlossen. Mittlerweile wird in Slowenien eine Liste geführt, die Staatsangehörige auflistet, die von den Quarantänemaßnahmen auf alle Fälle ausgeschlossen sind. Bis dato finden sich auf dieser Liste allerdings nur Kroatien und Ungarn. Laut dem englischsprachigen Slowenienportal „total slovenia news“ wird Slowenien Österreich bald auf diese Liste setzen. Am Donnerstag dürfte das aber noch nicht der Fall sein. Dies bedeutet, dass Österreicher bei der Einreise nach Slowenien nach wie vor in Quarantäne genommen werden könnten. Davon ausgenommen sind Österreicher, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:

-wenn man eine Hotelbuchung in Slowenien vorweisen kann
-zum Zwecke der Durchreise (etwa nach Kroatien)
-wenn man über einen vorübergehenden oder festen Wohnsitz in Slowenien verfügt
-wenn man Begräbnissen von engen Verwandten beiwohnt und das Land am gleichen Tag wieder verlässt
-wenn man mit Slowenen eng verwandt ist und mit ihnen im gleichen Haushalt wohnt
-wenn man Güter befördert
-wenn man einen Diplomatenpass vorweisen kann
-wenn man mit der slowenischen Regierung abgestimmte Hilfsleistungen im Gesundheitsbereich anbieten kann
-wenn man zum Zwecke der Ausübung eines Berufes einreist
-wenn man einen Termin bei einem slowenischen Arzt vorweisen kann
-wenn man zum Zwecke der Fortbildung einreist und Slowenien am gleichen Tag wieder verlässt
-wenn man ein Flugzeug oder ein Schiff in Slowenien sein Eigen nennen kann.

 

 

 

 

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