Väterrechte in Coronazeiten
Der Landesobmann vom Verein „Väter für Recht - Gemeinsam für unsere Kinder“ Clemens Costisella über die aktuelle Situation.
Lange gab es zwischen den diversen Experten in Bezug auf die Verordnung BGBl. II 98/2020 Unklarheiten und deshalb auch unterschiedliche irritierenden Informationen in der Öffentlichkeit.
Funktioniert das Kontaktrecht? Mittlerweile wurde aber klar gestellt, dass Kinder den nicht im gleichen Haushalt lebenden Elternteil sehen dürfen. Laut Verordnung dürfen Kinder zum einen Elternteil, bei dem sie nicht oder nicht hauptsächlich wohnen gebracht und auch von dort wieder abgeholt werden (natürlich auch holen und zurückbringen). Zu Hause beim anderen Elternteil sind natürlich dann auch die angeordneten Coronavirus Maßnahmen der Regierung zu befolgen.
Vereinsarbeit? Auf Grund des Coronavirus sind natürlich vorerst bis auch die Schulen wieder ihre Pforten öffnen die sechs Beratungsstellen des Vereins ebenfalls geschlossen. Die bestehenden Klienten werden via Home Office betreut. Freilich kommt es auch gerade jetzt vor den Feiertage zu vermehrten telefonischen Anfragen. Was uns und mich besonders traurig und nachdenklich stimmt ist das jetzt vermehrt die Tatsache des Coronavirus dafür genützt wird, an den vereinbarten Kontaktrechtstagen bzw. Kontaktrechtswochenenden Kinder den Vätern vorzuenthalten.
Wie kann der Verein helfen? Das Problem ist, dass hier die Jugendämter und die Jugendwohlfahrt mit dieser neuen Verordnung auch noch überfordert sind und hier leider sehr oft falsche Auskünfte erteilt werden. Wir haben daher auf unseren Facebookseiten und unserer Homepage alle aktuellen Informationen der Bundesregierung veröffentlich und auch an alle unsere Klienten, Mitglieder, Interessenten und Medienvertreter über die aktuellen Entscheidungen Mails versandt. Infos: http://www.v-f-r.at
Kommentare