BH Hermagor
Die Bezirkshauptmannschaft Hermagor hat gegen das Zusammentsrömen größerer Menschenmengen gemäß Epidemiegesetz 1950 folgende Verordnung erlassen:
Die Durchführung von Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringt, bei denen mehr als 500 Personen außerhalb geschlossener Räume oder mehr als 100 Personen in einem geschlossenen Raum zusammenkommen, ist untersagt.
Ausnahmen
Zusammenkünfte allgemeiner Vertretungskörper, der Organe von Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, im Rahmen der öffentlichen Verwaltung, der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Bundesheers, der Rettungsorganisationen und der Feuerwehr, in Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung, in Zusammenhang mit der Befriedigung der Grundbedürfnisse des öffentlichen Lebens (Lebensmittelhandel, Einkaufszentren, gastronomische Einrichtungen hauptsächlich zugelassen für die Verarbeitung von Speisen usw.), nach völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Arbeitstätigkeit in Unternehmen, Betriebsversammlungen und der öffentliche Personenverkehr sowie der unmittelbar zum Betrieb gehörenden Einrichtungen und Anlagen.
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