Verordnung für Maskenpflicht im Bedarfsfall
In der heutigen Corona-Koordinationssitzung des Landes Kärnten mit LH-Stv. Beate Prettner und LR Sebastian Schuschnig wurden präventive Maßnahmen in Tourismusregionen besprochen.
Zum Thema zeitlich und örtlich begrenzte Maskenpflicht im öffentlichen Raum wird eine Verordnung vorbereitet, die als Vorlage für die Bezirksbehörden dient. Die Bezirksbehörden können und werden entscheiden, ob eine zeitlich und örtlich begrenzte Maskenpflicht angeordnet wird. Zum Beispiel in stark frequentierten Tourismusgebieten (Velden, Klopeiner See, Faaker See wurden als Beispiele genannt), aber auch darüber hinaus. Näher definiert werden können auch einzelne Bereiche, wie z.B. Durchzugsstraßen etc., informiert Gerd Kurath, Leiter des Landespressedienstes. „Die Bezirksbehörden, die Experten vor Ort, können die Lage am besten beurteilen.“
Als zeitlicher Rahmen gilt z.B. 21 Uhr bis 2 Uhr früh. Möglich sein soll die Verordnung der Maskenpflicht ab Freitag, es kann aber auch sein, dass sie – eben je nach Bedarfsfall – erst später für nötig erachtet wird.
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