Vogelgrippe-Prävention in mehreren Gemeinden im Bezirk
Laut Verordnung des Gesundheitsministeriums verschärfte Pflichten für Geflügelhalter in 38 Kärntner Gemeinden ab 7.12.2020.
Im Jahr 2017 war Österreich das letzte Mal von der so genannten Vogelgrippe betroffen. Sie ist eine akute, hoch ansteckende und fieberhaft verlaufende Viruserkrankung. Freilebende Vogelarten wie Enten, Tauben und andere Wildvögel erkranken daran, zeigen selbst zwar oft keine Symptome, sind aber für die Verbreitung des Erregers bedeutsam. Nun sind in Deutschland, im Grenzgebiet zu Österreich, wieder Fälle der Geflügelpest, wie die Krankheit auch genannt wird, aufgetreten, was für Geflügel-haltende Betriebe eine große Gefahr darstellt. Deshalb hat das Gesundheitsministerium verschärfte Pflichten für Geflügelhalter für Risikogebiete in Österreich erlassen. Zu diesen zählen auch 38 Kärntner Gemeinden. Das Land Kärnten gab am Samstag bekannt, dass mit Inkrafttreten der Verordnung am 7.12.2020 in diesen Gemeinden zur Vorbeugung der Vogelgrippe zusätzlich untenstehende Regelungen für Geflügelhalter gelten.
<strong>Regelungen für Geflügelhalter:</strong><br />
1.
Es muss eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel erfolgen.<br />
2.
Das Geflügel muss durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden.<br />
3.
Sollte das nicht möglich sein, muss die Fütterung und Tränkung der Tiere in einem Stall oder einem Unterstand erfolgen, sodass das Zufliegen von Wildvögeln erschwert oder verhindert wird.<br />
4.
Bei einem Auslauf für Nutzgeflügel muss sichergestellt sein, dass gegenüber Oberflächengewässern eine ausbruchssichere Abzäunung vorhanden ist.
<strong>Die Verordnung gilt in folgenden Kärntner Gemeinden:</strong><br />
Villach (Stadt); Arnoldstein, Feistritz an der Gail, Ferndorf, Finkenstein am Faaker See, Fresach, Hohenthurn, Nötsch im Gailtal, Paternion, Rosegg, St. Jakob im Rosental, Stockenboi, Treffen am Ossiacher See, Velden am Wörther See, Weißenstein, Wernberg; Hermagor-Pressegger See, St. Stefan im Gailtal; Baldramsdorf, Lendorf, Spittal an der Drau; Ebenthal in Kärnten, Feistritz im Rosental, Ferlach, Grafenstein, Köttmannsdorf, Ludmannsdorf, Maria Rain, St. Margareten im Rosental; Bleiburg, Eberndorf, Gallizien, Neuhaus, Ruden, St. Kanzian am Klopeiner See, Völkermarkt, Lavamünd; Ossiach, Steindorf am Ossiacher See.
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