Wild auf der Fahrbahn
In Kärnten passiert statistisch gesehen alle zwei Stunden ein Wildunfall. Wir haben den Bezirk Hermagor beleuchtet und herausgefunden, wie man richtig reagiert.
Laut einer Verkehrsunfallstatistik der Statistik Austria wurden in Kärnten im letzten Jahr 31 Wildunfälle mit Personenschaden registriert, 32 Personen wurden verletzt. Im Vergleich liegt die Zahl der Unfälle mit Personenschaden österreichweit bei 377, getötete Wildtiere wurden jedoch 74.000 gezählt, in Kärnten waren es 4.700 Wildtiere. Damit es gar nicht erst zum Unfall kommt, erklärt Christian Arbeiter, Stützpunktleiter ÖAMTC Hermagor, wie man sich in potentiellen Gefahrenbereichen verhält und vor allem wie man reagieren muss, um sich so wenig Gefahr wie möglich auszusetzen.
Wildwechsel
Die Gefahrenbereiche können nicht auf einen bestimmten Raum begrenzt werden. „Grundsätzlich ist mit Wildwechsel immer und überall zu rechnen. Besonders hoch ist das Risiko auf Straßen, die durch Waldgebiete oder Felder mit weitläufigen Wiesenflächen führen,“ sagt Arbeiter. In gekennzeichneten Wildwechselzonen ist besondere Vorsicht geboten. Die größte Gefahr droht in der Morgen- und Abenddämmerung sowie in der Nacht und bei Nebel. Daher muss das Fahrverhalten immer der Situation angepasst werden.
Reh auf der Straße
Aber wie reagiert man richtig? „Ist ein Tier sichtbar, gilt es zu bremsen, abzublenden und mehrmals zu hupen. Ein Wildtier kommt selten allein, daher muss man unbedingt auf nachfolgende Tiere achten,“ erklärt er. Um einen Unfall bestmöglich zu vermeiden, sollte man ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorderen Fahrzeug halten, die Geschwindigkeit den Fahrverhältnissen anpassen und stets bremsbereit fahren. Wenn ein Unfall aber nicht vermeidbar ist, gilt es, keinesfalls sein eigenes Leben oder das der Beifahrer in Gefahr zu bringen. Ist ein Zusammenstoß also unvermeidbar, sollte man stark bremsen, das Lenkrad gut festhalten und das Fahrzeug keinesfalls verreißen. „Auf keinen Fall ausweichen! Das kann gefährlicher sein als ein Zusammenstoß mit dem Wild,“ betont Christian Arbeiter.
Was tun?
Wenn ein Unfall passiert ist, gibt es einiges zu beachten. Als erstes muss unbedingt die Warnblinkanlage eingeschalten, die Warnweste angelegt und die Unfallstelle abgesichert werden. Das tote Wild sollte man an den Straßenrand legen. Wenn Personen verletzt sind, müssen diese natürlich versorgt werden. Den Unfall muss man unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle melden, dafür ist keine Gebühr (Blaulichtsteuer) zu entrichten. Die Nichtmeldung eines Sachschadens ist strafbar, bei einem Wildschaden besteht nach §4 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung unverzügliche Verständigungspflicht. Getötetes Wild darf niemals mitgenommen werden – auch nicht zum Tierarzt. Vielmehr ist eine rasche und korrekte Meldung des Unfalls hilfreich, da so der zuständige Jagdaufseher hinzugezogen werden kann.
Christian Arbeiter erklärt, was im Fall eines Unfalls zu tun ist und wieso man sich sogar strafbar machen kann
Ein Reh kommt selten allein, also ist unbedingt auf nachfolgende Tiere zu achten
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